§1 Behandlungsvertrag für Privatpatienten und Selbstzahler
Mit Erhalt der Terminvereinbarung kommt zwischen dem Patienten und der „Heilpraktikerin U. Albrecht“ ein Behandlungsvertrag, bzw. ein Honorarvertrag zustande.
§2 Terminvereinbarung
Die Behandlungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache mit dem Patienten. Als Vereinbarung gelten Terminabsprache per Telefon, Fax, E-Mail, oder mündlich, auch ohne Terminzettelvergabe.
§3 Ausfallentschädigung
Verspätungen des Patienten begründen keine Nachleistungspflicht des Therapeuten. Erfolgt innerhalb von 24 Stunden vor Behandlungsbeginn keine ausdrückliche Absage durch den Patienten, wird der Termin privat zu den vereinbarten Konditionen in Rechnung gestellt. Eine etwaige anderweitige gewinnbringende Zeitverwendung wird in diesen Fällen angerechnet.
§4 Fälligkeit der Vergütung
Die Behandlungskosten sind sofort nach Rechnungsstellung fällig.
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